Angebote nach Regionen
Therapie und Rehabilitation
Es werden verschiedene Therapieformen für unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen angeboten.
Rehabilitation bezeichnet die Bestrebung oder deren Erfolg, einen Menschen wieder in einen vormals existierenden (normalerweise gesunden) körperlichen Zustand zurückzuversetzen. Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Mehr >>
Angebotsarten zu Therapie und Rehabilitation
Aquafitness Autogenes Training Beratung Bewegung Biking Coaching Entspannung Ernährung Familienberatung Flexi-Bar Gerätetraining Gesundheitscheck Gewichtheben Gewichtsreduktion Gymnastik Herz-Kreislauf-Training Indoorcycling Informationsveranstaltung Kinderschwimmen Kinderturnen Kinesiotaping Krafttraining Laufen Marathontraining Massage Meditation Osteoporosegymnastik Outdoor Personal Training Pilates Reaktionstest Rehabilitation Rückenschule Rückentraining Schwimmen Seminar Seniorensport Sportgymnastik Stress- und Konfliktmanagement Studiotraining Therapie Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Triathlon Walking Wellness Wirbelsäulengymnastik Yoga
Auswahlkriterium "Therapie" enfernen | Auswahlkriterium "Rehabilitation" enfernen
Passende Angebote für Therapie und Rehabilitation
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Mehr zum Thema Rehabilitation
Rehabilitation kann in verschiedenen Bereichen auftreten: Im medizinischen Bereich versteht man unter Rehabilitation den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung auf ein Minimum zu beschränken. Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Es gibt in Deutschland sieben Rehabilitationsträger (Leistungsträger), nämlich die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung DRV, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden auch von den Integrationsämtern (früher: Hauptfürsorgestellen) erbracht. Die berufliche Rehabilitation (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehamaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z. B. durch Umschulungen). Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Haushaltshilfe. Gesetzliche Grundlagen für die Rehabilitation sind das Sozialgesetzbuch SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie das SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI für die Rentenversicherung, das SGB VII für die Unfallversicherung, das SGB VIII für die Jugendhilfe, das SGB XII für die Sozialhilfe (Eingliederungshilfe), das SGB II und SGB III für die Bundesagentur für Arbeit und das BVG für die Versorgungsverwaltung. Zurück zum Seitenanfang >>
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